Winterreifen gesetzgebung

Ab Herbst 2024 werden in Frankreich, Deutschland, Österreich und Schweden neue Regeln für Winterreifen gelten. Kurz gesagt: In diesen Ländern gilt ein Reifen nur noch dann als Winterreifen, wenn er das Schneeflockensymbol trägt. Eine bloße M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus. Diese Änderung der Gesetzgebung gilt sowohl für leichte Fahrzeuge wie Pkw als auch für schwere Fahrzeuge wie Lkw.

Deutschland und Österreich
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland und Österreich das Schneeflockensymbol (Three Peak Mountain Snow Flake – 3PMSF) tragen. Bis dahin erfüllen Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden und nur eine M+S-Kennzeichnung haben, weiterhin die Winterreifenvorschriften in diesen Ländern.

Frankreich
Vom 1. November bis zum 31. März gelten die Anforderungen in 48 Departements in den gebirgigen Teilen Frankreichs. Ab dem 1. November 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol als gesetzliche Winterreifen. Ein Reifen, der nur eine M+S-Kennzeichnung trägt, gilt nicht mehr als Winterreifen.

Schweden
In Schweden werden sich die Regeln am 1. Dezember 2024 ändern. Für Fahrzeuge bis zu 3.500 kg müssen Winterreifen das Schneeflockensymbol tragen. Bei Anhängern bis 3.500 kg werden Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung tragen, noch bis zum 1. Dezember 2029 als Winterreifen anerkannt. Für schwere Fahrzeuge (> 3.500 kg): Ab dem 1. Dezember 2024 müssen Winterreifen an der Vorderachse und an der angetriebenen Achse das Schneeflockensymbol tragen. Für die anderen Achsen reicht das M+S-Symbol aus. Dies gilt auch für die Achsen von Sattelanhängern und Anhängern.